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Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Verfahrensablauf

Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

Fristen

keine

Unterlagen

keine

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

keine

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Zuständige Ansprechpartner

Rapp, Seline Gutachterausschuss, Veranlagung der Hundesteuer, Wasser- und Abwassergebühren    
07044 2317707044 23177

Organisationseinheiten

Gemeinde Wiernsheim Ort Marktplatz 1 75446 Wiernsheim
Kämmereiamt Ort Marktplatz 1 75446 Wiernsheim

Freigabevermerk

29.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg