Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Unterlagen
keine
Kosten
keine
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
keine
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Verwandte Lebenslagen
Zuständige Ansprechpartner
Rapp, Seline
Gutachterausschuss, Veranlagung der Hundesteuer, Wasser- und Abwassergebühren
07044 2317707044 23177
Organisationseinheiten
Gemeinde Wiernsheim
Ort
Marktplatz 1 75446 Wiernsheim
Kämmereiamt
Ort
Marktplatz 1 75446 Wiernsheim
Freigabevermerk
29.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg